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LED Arbeitsscheinwerfer für jeden Bedarf

Mit LED Scheinwerfern wird die Nacht zum Tag. Bei Arbeiten in Dunkelheit ist es wichtig eine starke und zuverlässige Lichtquelle zu haben. Ein Arbeitsscheinwerfer sorgt für Sicherheit und den nötigen Überblick. Ob als Zusatzscheinwerfer, Rückfahrscheinwerfer oder Suchscheinwerfer, die Einsatz Möglichkeiten sind vielseitig. LED Arbeitsscheinwerfer sind sparsamer und nicht so stoß anfällig wie Halogen Scheinwerfer.

Welche Arbeitsscheinwerfer sind die Richtigen?

Wichtig ist, dass die LED Arbeitsscheinwerfer funkenstört sind, somit gibt es bei unseren Scheinwerfern keine Störgeräusche in den Fahrzeug Radio Boxen. Die Leuchtkraft wird als Lichtstrom in Lumen angegeben. In der Regel ist dies ein kalkulierter Wert, der von der reellen Leuchtkraft abweicht. Um den passenden Arbeitsscheinwerfer zu finden, sollte also der gemessene Lichtstrom aus der Produktbeschreibung verglichen werden. Alle Arbeitsscheinwerfer können an eine Spannung von 10V bis 30V angeschlossen werden, funktionieren also ohne Probleme mit 12V und 24V Bordnetzen. Die Leistung wird in Watt angegeben und sagt aus, wie viel davon umgesetzt oder aufgenommen wird. Der Lichtkegel oder auch Abstrahlwinkel bezieht sich auf das Leuchtfeld des Scheinwerfers. Als LED Spot wird ein Lichtkegel von ca. 10 Grad bezeichnet, dieser leuchtet direkt und weit. Unser Sortiment umfasst LED Arbeitsscheinwerfer mit einem Abstrahlwinkel von 8 Grad bis 120 Grad. Um diese Werte besser einzuschätzen und vergleichen zu können, hilft die Leuchtfeld Grafik in unseren Produktbeschreibungen.

Wie lange halten LED Arbeitsscheinwerfer?

LED Arbeitsscheinwerfer haben eine geringe Wärmeentwicklung und die Gehäuse sind durch ihre kompakte Bauweise sehr robust. Die zuverlässigen LED Chips haben eine Lebensdauer von ca. 30.000 Stunden.

Gesetzliche Regelung bei Arbeitsscheinwerfern

Gemäß § 52 STVZO dürfen mehrspurige Fahrzeuge mit Arbeitsscheinwerfern ausgestattet werden. Während der Fahrt dürfen diese im Straßenverkehr nicht eingeschaltet werden. Ausnahmen sind Fahrzeuge des Straßenbaus und Straßenreinigung oder der Müllabfuhr. Für das Beladen und Entladen von Fahrzeugen dürfen die Arbeitsscheinwerfer auch im Straßenverkehr eingeschaltet werden. Voraussetzung ist, dass andere Verkehrsteilnehmer nicht geblendet werden und das Fahrzeug steht. Die Schaltung muss unabhängig von anderen Leuchtquellen am Fahrzeug erfolgen. Arbeitsscheinwerfer zusammen mit dem Rückfahrlicht zu schalten ist nicht zulässig.